Steueroptimierung

Der Erfolg des Wirtschaftsstandorts Schweiz ist vor allem auch das Ergebnis einer föderalistischen Steuerpolitik: Innerhalb der Schweiz herrscht Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen, was unterschiedliche Steuersätze nach sich zieht. Für Unternehmensgründungen oder Domizilwechsel ist es daher wichtig, auch den jeweiligen Schweizerischen Firmensitz oder Wohnort und den dazugehörigen Kanton genau in Betracht zu ziehen.

Generell sind die Steuersätze in der Schweiz im Vergleich zu den meisten anderen Staaten – insbesondere den europäischen Nachbarn – sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute ausserordentlich attraktiv.

Das erklärt auch, dass nicht nur zahlreiche internationale Unternehmen ihren Sitz in der Schweiz genommen haben, sondern sich hier auch immer mehr vermögende Privatpersonen ansiedeln.

Das «Schweizer Modell».

Das «Schweizer Modell» wurde in den 90er Jahren von einer Gruppe führender Wirtschaftsanwälte und Steuerexperten im Auftrag der mT consulting AG entwickelt. Es bietet Kapitalgebern eine besondere Möglichkeit, sich mit ihrer Investition direkt an Unternehmen oder Immobilienprojekten zu beteiligen. Im Rahmen dieser Rechtskonstruktion können sowohl schweizerische wie auch ausländische Anleger eine Treuhandregelung nutzen, die mit den zuständigen Bundesbehörden abgestimmt ist.

Das Beteiligungskapital geht vollumfänglich in ein projektbezogenes Treugut ein und wird steuerlich als Sondervermögen ausgewiesen. Das Sondervermögen wie auch der Rückfluss aus der Projektrendite unterliegt keiner Unternehmensbesteuerung. Diese Rendite kann anschliessend an die Beteiligungspartner in der Schweiz ohne jegliche Abzüge ausbezahlt werden.